Kein Abfeuern von Raketen und Knallkörpern auf dem Gemeindegebiet

29. Juni 2024
Das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern hat jeweils erhebliche Auswirkungen für Mensch, Tier und die Umwelt.

Aus Rücksichtnahme und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, hat der Gemeindevorstand per 1. Dezember 2023 ein Verbot für jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem Gemeindegebiet von Flims, gestützt auf Art. 6 und Art. 7 bzw. Art. 8 des kantonalen Brandschutzgesetz, erlassen.

Es ist untersagt, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu stören oder die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Eigentum zu gefährden. Insbesondere ist es verboten, Personen oder Tiere durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper zu belästigen, zu erschrecken oder mutwillig zu gefährden.
Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: lautlose Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.

Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden von Gesetzes wegen von der Gemeindepolizei mit Busse, gestützt auf das kantonale Recht und gemäss Strafgesetzbuch StGB, geahndet.


Gemeindevorstand Flims

Das Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf

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