Gemeindeversammlung
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner können an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Ort
EventhalleVia Nova 45
7017 Flims Dorf
Aufgaben
- Genehmigung des Budgets und des Steuerfusses sowie der Jahresrechnung.
- Finanz- und Liegenschaftsgeschäfte gemäss Zuständigkeitsordnung der Gemeindeverfassung.
- Genehmigung von Verträgen, die nicht in die Kompetenz einer anderen Gemeindebehörde fallen.
Voraussetzungen
Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgern zu, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde wohnen.
Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.