Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

15. Oktober 2024
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen bis zum 3. November zurück zu schneiden.

In den Strassenraum hineinwachsende Bäume und Sträucher sind immer wieder Ursache von Unfällen, behindern Fussgängerinnen und Fussgänger und erschweren bspw. den Einsatz der Schneeräumung.

Folgende Vorschriften sind zu beachten:

  • Die Pflanzen müssen auf eine Höhe von 3 Meter ab gewachsenem Boden und bis auf die Grundlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Ausleuchtung von Strassen und Wegen darf durch die Bepflanzungen nicht beeinträchtigt werden. Helligkeit bringt Sicherheit!
  • Verkehrssignale und Hydranten dürfen nicht durch Pflanzen oder Einfriedungen verdeckt werden. Nur wenn die Hydranten uneingeschränkt sichtbar und absolut frei zugänglich sind, kann die Feuerwehr zu jeder Tag- und Nachtzeit einen raschen Löscheinsatz gewährleisten.
  • Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.
  • Das Deponieren von Grüngut innerhalb des Waldareals ist strikte verboten. Wilde Deponien haben vielerorts zur Folge, dass sich invasive Neophyten (gebietsfremde Problempflanzen) im Wald verbreiten.

Wir bitten alle Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwaltungen, sowie Hauswarte dafür besorgt zu sein, dass diese Arbeiten bis zum 3. November 2024 ausgeführt werden. Sind diese Arbeiten bis zur bezeichneten Frist nicht erledigt, wird die Gemeinde eine Unternehmung beauftragen, den Rückschnitt durchzuführen. Die anfallenden Kosten werden den jeweiligen Eigentümern in Rechnung gestellt.

Wir machen Eigentümer darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können. 


Infrastruktur & Werke Gemeinde Flims