Erwahrung der kommunalen Abstimmungsergebnisse vom 9. Februar 2025

19. März 2025
Gemäss Art. 22 der Gemeindeverfassung stellt der Gemeindevorstand das kommunale Abstimmungsergebnis verbindlich fest.

Anlässlich der kommunalen Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 wurden die nachste­hende Sachabstimmungen durchgeführt:

Angenommene Sachabstimmungen

  • Revision Nutzungsplanung Teil Siedlung und Baugesetz
  • Kaufvertrag Parz. Nr. 784
  • Kaufvertrag Berghaus Bargis
  • Kredit für die Sanierung und Aufwertung der Friedhofanlage Flims und des Neubaus eines Lifts für einen barrierefreien Zugang zur gesamten Kirchen- und Friedhofanlage

Die Abstimmungsergebnisse wurden in der Regionalzeitung "Ruinaulta", am schwar­zen Brett und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die achttägige Beschwerdefrist (Art. 21 der Ge­meindeverfassung) ist unbenutzt ab­gelaufen.



Gemeindevorstand Flims