Urne Öffnungszeiten

Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

Urnenstandort

Schlössli, Eingangshalle, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die Stimmfähigen, die als Ortsbürger oder als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen.

Alle Abstimmungen und Wahlen können am Abstimmungstag an der Urne (Rathaus), vorzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle oder in brieflicher Form vorgenommen werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken, in den Gemeindebriefkasten werfen oder es während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag vor dem Abstimmungstermin beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält.