Festwirtschaft - Bewilligungsgesuch

Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen und sonstigen Anlässen mit Abgabe von gebrannten Wassern benötigen eine Festwirtschaftsbewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser.
Die Festwirtschaftsbewilligung wird natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitze einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind.
Für die Beantragung der Festwirtschaftsbewilligung muss ein Gesuchsformular eingereicht werden.
Das Gesuch muss vor der Durchführung des Anlasses eingereicht werden.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie die Datenfelder aus und übermitteln Sie Ihre Angaben.

Verfahren

Sind alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, wird die Bewilligung per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.