Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Gemeinde Flims
Gemeinderatskanzlei
Via dil Casti 2
CH-7017 Flims Dorf

Tel. +41 81 928 29 29
E-Mail: Gemeinde@gemeindeflims.ch

Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

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«Bearbeiten» bedeutet jeder Umgang mit Ihren Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten.
Wenn Sie uns Personendaten anderer Personen (z.B. Familienmitglieder, Daten von Arbeitskollegen) zur Verfügung stellen, stellen Sie bitte sicher, dass diese Personen die vorliegende Datenschutzerklärung kennen und teilen Sie uns deren Personendaten nur mit, wenn Sie dies dürfen und wenn diese Personendaten korrekt sind.
Diese Datenschutzerklärung ist auf das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz («DSG») und die EU-Datenschutz-Grundverordnung («DSGVO») ausgelegt. Ob und inwieweit diese Gesetze anwendbar sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Diese Datenschutzerklärung gilt insbesondere bei jeder Bearbeitung von Personendaten bei der Nutzung der Internetseiten sowie den Applikationen und Services der Gemeinde Flims.
Das ist keine abschliessende Beschreibung; allenfalls regeln andere Datenschutzerklärungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen, Teilnahmebedingungen und ähnliche Dokumente spezifische Sachverhalte.
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Die Informationspflicht für Bundesbehörden ist in Art. 19 revDSG geregelt. Für die kantonalen Behörden ist das jeweilige kantonale Recht ausschlaggebend. Im bündnerischen Datenschutzgesetz wird in Art. 2 KDSG
auf die Vorschriften des Bundes für Bundesbehörden verwiesen. Damit gilt Art. 19rev DSG sinngemäss auch für kommunale Behörden.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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Daniel Kunfermann Maissen
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Stand: 22. Dez. 2024