Kein Abfeuern von Raketen und Knallkörpern auf dem Gemeindegebiet

30. November 2023
Die Bevölkerung und die Gäste in Flims haben auf das Abbrennen von Raketen und Knallkörpern vor allem auch an Silvester und Neujahr zu verzichten.

Das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern hat jeweils erhebliche Auswirkungen für Mensch, Tier und die Umwelt. Aus Rücksichtnahme und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Interesse seiner Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, erlässt der Gemeindevorstand per 1. Dezember 2023 ein Verbot für jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem Gemeindegebiet von Flims, gestützt auf Art. 6 und Art. 7 bzw. Art. 8 des kantonalen Brandschutzgesetz (BR 840.100).

Es ist untersagt, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu stören oder die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Eigentum zu gefährden. Insbesondere ist es verboten, Personen oder Tiere durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper zu belästigen, zu erschrecken oder mutwillig zu gefährden.

Die Bevölkerung und die Gäste in Flims haben auf das Abbrennen von Raketen und Knallkörpern (Feuerwerkskörpern) vor allem auch an Silvester und Neujahr zu verzichten. Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: lautlose Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.

Das Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden von Gesetzes wegen von der Gemeindepolizei mit Busse, gestützt auf das kantonale Recht und gemäss Strafgesetzbuch StGB, geahndet.


Gemeindevorstand Flims

Das Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf