Jugendschutz-Testkäufe in Films: Durchzogene Bilanz anlässlich von Testkäufen

7. August 2024
Kürzlich sind in Flims Alkoholtestkäufe durchgeführt worden. Lanciert worden ist die Durchführung von der Jugendarbeit der Gemeinde. Knapp die Hälfte der getesteten Betriebe verkaufte Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren.

Der Jugendschutz sowie die Durchsetzung der Verkaufs- und Abgabebestimmungen für alkoholische Getränke ist für Gemeinden eine wichtige gesundheitspolitische Aufgabe. 

Im Rahmen der durchgeführten Testkäufe in Flims durch das Blaue Kreuz Graubünden konnte festgestellt werden, dass anlässlich der Testkäufe das Verkaufspersonal, mit Ausnahmen, vorbildlich an die Jugendschutzbestimmungen gehalten haben. Das Augenmerk wurde auf Kleinverkaufsstellen und Gastwirtschaftsbetriebe gelegt. In fünf der 11 kontrollierten Betriebe erhielten die unter 16-jährigen Schülerinnen und Schüler alkoholische Getränke. Zwei der fünf betroffenen Betriebe wurden bereits zum zweiten Mal dabei ertappt, dass sie anlässlich von Testkäufen Alkohol an unter 16-Jährige verkauften. Ihnen droht bei einem weiteren Verstoss, ein Entzug der Betriebsbewilligung.

Unerlaubter Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoss gegen geltendes Recht. Denn die Jugendschutzbestimmungen verbieten
Abgabe und Verkauf von:

  • Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige
  • Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige

Die jeweiligen Betriebe, die sich anlässlich des Testkaufes nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur Altersüberprüfung gehalten haben, sind von der Gemeinde ermahnt worden. Mit der Aufforderung, die entsprechenden Prozesse und Schulungen für Ihre Mitarbeitenden zu überprüfen und anzupassen. Als wirksamste Massnahme zur Verhinderung illegaler Verkäufe wird die konsequente Kontrolle eines amtlichen Ausweises betrachtet.

Jugendschutz ist wichtig:
Das Konsumieren von alkoholischen Getränken und von Tabakwaren übt auf manche Jugendliche einen besonderen Reiz aus. Wenn Minderjährige früh, häufig und übermässig Alkohol oder Tabak konsumieren, beeinträchtigt dies ihre körperliche und seelische Gesundheit. Unter Alkoholeinfluss werden Jugendliche leichtsinnig und unterschätzen Gefahrensituationen. Es kommt zu Streitigkeiten, Vandalismus, Nachtruhestörungen oder gar zu Straftaten.

Zu Monitoring- und Sensibilisierungszwecken:
Das Gesundheitsamt Graubünden beauftragt das Blaue Kreuz Graubünden mit zwei geschulten Jugendlichen unter 16 Jahren respektive unter 18 Jahren, die Testkäufe durchzuführen und zu protokollieren. Die Testkäufer werden von einem Mitarbeiter des Blauen Kreuzes begleitet. Es wird sichergestellt, dass die Jugendlichen ihrem Alter entsprechend aussehen und die Fragen des Verkaufspersonals nach ihrem Alter wahrheitsgetreu beantworten. Zudem zeigen die jungen Testkäufer auf Verlangen ihre Ausweise vor. Nach erfolgtem Testkauf wird ein detailliertes Protokoll zum Verkaufsablauf durch die erwachsene Begleitperson erstellt.

Im Kanton Graubünden dürfen die Resultate der Testkäufe zurzeit nicht strafrechtlich verwendet werden, d.h. es dürfen keine Bussen ausgesprochen werden. Hingegen sind verwaltungsrechtliche Massnahmen der Gemeinde gemäss dem kantonalen Gastwirtschaftsgesetz (Art. 7, Art. 11a) möglich.


Gemeinderatskanzlei Flims

Zugehörige Objekte

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Infoflyer für Verkaufs- und Servicepersonal.pdf (PDF, 720.9 kB) Download 0 Infoflyer für Verkaufs- und Servicepersonal.pdf
Infoflyer mit Checkliste für Festveranstalter.pdf (PDF, 1.33 MB) Download 1 Infoflyer mit Checkliste für Festveranstalter.pdf