Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024

27. November 2024
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
  • Das Anmeldeformular inklusive Wegleitung kann direkt online über www.sva.gr.ch bzw. über den QR-Code (s. unter Dokumente) abgerufen und ausgefüllt oder bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Flims bezogen werden.

-> Die Anmeldung reichen Sie bitte direkt bei der SVA Graubünden ein.

  • Die vollständige Anmeldung für die Prämienverbilligung für das Jahr 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2024 bei der SVA Graubünden eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Gemeinde Flims, Tel. 081 928 29 29 oder direkt an die SVA Graubünden, Tel. 081 257 42 10.

 

Einwohnerdienste Gemeinde Flims

Zugehörige Objekte

Name
Prämienverbilligung IPV 2024 mit QR-Code (PDF, 66.25 kB) Download 0 Prämienverbilligung IPV 2024 mit QR-Code