Kein Abfeuern von Raketen und Knallkörpern auf dem Gemeindegebiet
Aus Rücksichtnahme und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Interesse seiner Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, hat der Gemeindevorstand im Jahr 2023 ein Verbot für jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem Gemeindegebiet von Flims, gestützt auf Art. 6 und Art. 7 bzw. Art. 8 des kantonalen Brandschutzgesetz (BR 840.100) erlassen.
Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: lautlose Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.
Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden von Gesetzes wegen von der Gemeindepolizei mit Busse, gestützt auf das kantonale Recht und gemäss Strafgesetzbuch StGB, geahndet.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis sowie für die Rücksichtnahme und die
Einhaltung der Massnahmen.
Gemeindevorstand Flims