2. April 2025
Ein Umzug, Zuzug oder Wegzug sowie ein Arbeitgeberwechsel ist innerhalb von 14 Tagen meldepflichtig.

Meldepflichtige Schritte, die gestützt auf das kantonale Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG) innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen sind:

Zuzug
Die Ausweisschriften sind zu hinterlegen bzw. vorzuweisen.

  • Schweizerische Staatsangehörige
    - Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis)
    - Familienausweis/Familienbüchlein
    - Versicherungsnachweis einer schweizerischen Krankenkasse
  • Ausländische Staatsangehörige
    - Pass oder Personalausweis
    - Ausländerausweis (oder Passfoto)
    - Gesuch Ausländerbewilligung oder Zusicherung zum Aufenthalt
    - Versicherungsnachweis einer schweizerischen Krankenkasse

Wegzug
Gegen Vorweisen des Schriftenempfangsscheins oder des Aufenthaltsausweises werden die hinterlegten Ausweisschriften ausgehändigt.

Adressänderung/Umzug
Umzug/Adressänderung innerhalb der Gemeinde Flims.

Arbeitgeberwechsel
Berufs- und Arbeitgeberwechsel

Unmündige Kinder, Pflegekinder
Zu- und Wegzug unmündiger Kinder und Pflegekinder sowie minderjähriger Kinder, welche einen eigenen Heimatschein besitzen, sind von den Personen, denen das elterliche Sorgerecht zusteht, zu melden, wenn der Aufenthalt oder die Abwesenheit länger als 3 Monate dauert.

Vermietung Wohn-/Geschäftsräume
Beginn und Beendigung eines Mietverhältnisses

  • Wohnungs- und Logiswechsel
    Die Meldepflicht für den Ein- und Auszug von Mieterinnen oder Mietern bzw. von Logisnehme­rinnen oder Logisnehmern obliegt der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. der Logisgeberin oder dem Logisgeber. Die Ein- oder Auszugsanzeige hat an die Einwohnerdienste zu erfolgen.
  • Geschäftsräume oder Gewerbelokale
    Wer Geschäftsräume oder Gewerbelokale in Flims vermietet, hat den Zu- und Wegzug von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerdienste innert derselben Frist zu melden.

Sämtliche Meldungen können auch unter www.gemeindeflims.ch vorgenommen werden.

Gebühren
Gestützt auf das kantonale Recht und die kommunale Gebührenordnung werden für die Aufwendungen der Einwohnerdienste Gebühren erhoben.

Strafbestimmungen
Verstösse gegen diese Vorschriften werden mit einer Busse geahndet.
 

Einwohnerdienste Gemeinde Flims