Anmeldung / Zuzug
Herzlich Willkommen in Flims!
Damit wir Sie zu einer "Flimserin" oder einem "Flimser" machen können, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen bei uns persönlich zu melden. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise und melden Sie Ihren Zuzug ebenfalls direkt bei unserem Energieversorger Flims Electric AG.
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung "eUmzug" nutzt (nur für Hauptwohnsitz), kann der Zuzug elektronisch erfolgen. Die zur Anmeldung benötigten Dokumente können eingescannt oder mit separater Post an die Einwohnerkontrolle gesendet werden. Dies ist ebenfalls für ausländische Staatsangehörige mit einem B- oder C- Ausweis möglich. Weitere hinweise finden Sie unter der Dienstleistung "eUmzug".
Als Schweizer und Schweizerin
Wenn Sie sich fest in Flims anmelden möchten, benötigen wir Ihren Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung von Ihrer alten Wohngemeinde), Ihren Mietvertrag und einen Nachweis von Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie sich als Wochenaufenthalter (Sie halten sich während der Arbeitstage hier in Flims auf) anmelden, benötigen wir von Ihnen den Heimat-/Wohnsitzausweis, welchen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten und einen Mietvertrag.
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt 20.00 CHF.
Als ausländischer Staatsangehöriger und ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz zuziehen benötigen wir Ihren Ausländerausweis mit der Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde, Ihren gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, Ihren Mietvertrag und eine aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police.
Wenn Sie als Wochenaufenthalterin und Wochenaufenthalter zuziehen benötigen wir einen Heimat-/Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde, einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, Ihren Ausländerausweis und Ihren Mietvertrag.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir das Formular A1 des Amts für Migration und Zivilrecht GR ausgefüllt, einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles Passfoto und Ihren Mietvertrag.
Die Gebühren für die Anmeldung werden gemäss Amt für Migration weiterverrechnet.
Weitere Informationen und Merkbätter zum Download finden Sie auf der Website des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden und auf der Website Integration Graubünden.
Als ausländischer Staatsangehöriger und ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)
Wenn Sie von einer Gemeinde im Kanton Graubünden zuziehen benötigen wir Ihren Ausländerausweis mit der Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde, Ihren gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, Ihren Mietvertrag und eine aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police.
Wenn Sie von einem anderen Kanton zuziehen benötigen wir das Formular B1 des Amts für Migration und Zivilrecht GR ausgefüllt, Ihren Ausländerausweis mit der Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde, Ihren gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, Ihren Mietvertrag und eine aktuelle Krankenversicherungskarte oder Police.
Wenn Sie als Wochenaufenthalterin und Wochenaufenthalter zuziehen benötigen wir einen Heimat-/Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde, einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, Ihren Ausländerausweis und Ihren Mietvertrag.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir das Formular B1 des Amts für Migration und Zivilrecht GR ausgefüllt, einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis, Ihren Arbeitsvertrag und Ihren Mietvertrag.
Die Gebühren für die Anmeldung werden gemäss Amt für Migration weiterverrechnet.
Weitere Informationen und Merkbätter zum Download finden Sie auf der Website des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden und auf der Website Integration Graubünden.
Einwohnerdienste Gemeinde Flims
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Einwohnerdienste | +41 81 928 29 29 | Einwohnerdienste@gemeindeflims.ch |