Festwirtschaftsbewilligung - Bewilligungsverfahren

Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen und sonstigen Anlässen mit Abgabe von gebrannten Wassern benötigen eine Festwirtschaftsbewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser.
Für den Betrieb einer Festwirtschaft ist eine entsprechende Bewilligung notwendig.

Keiner Bewilligung bedarf es für Unterhaltungslottieren und für Tombolas. Für diese Spiele ist allerdings eine vorgängige Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle vorgesehen. Die Meldungen sind zwingend 10 Tage vor der geplanten Durchführung einzureichen. Bewilligungsfrei ist eine solches Spiel nur, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Das Meldeformular finden Sie unter dem Link:  Amt für Migration und Zivilrecht.

Kantonale Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung. Das Formular für die Festwirtschaftsbewilligung steht Ihnen bei den Online-Diensten zur Verfügung.


Gemeinderatskanzlei Flims

Zugehörige Objekte

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Merkblatt zum Gesuch um Bewilligung zum Gesuch um Bewilligung für einen Anlass im Freien und_oder für eine Festwirtschaftsbewilligung (PDF, 80.34 kB) Download 0 Merkblatt zum Gesuch um Bewilligung zum Gesuch um Bewilligung für einen Anlass im Freien und_oder für eine Festwirtschaftsbewilligung
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