Schiesswesen ausser Dienst
Angehörige der Armee welche, mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht erfüllen. Die Schiessdaten der in den Kantonen stattfindenden obligatorischen Bundesprogramme (300 m / 25 m) finden Sie hier.
Alle weiteren Infos zur Schiesspflicht finden Sie auf der Website des Amtes für Militär und Zivilschutz GR.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Quartiermeister | +41 81 928 29 40 | Gemeinde@gemeindeflims.ch |