Erbanfall- und Schenkungssteuer
Die Gemeinde erhebt eine Erbanfall- und Schenkungssteuer. Ihr unterliegt jeder Vermögensanfall, der die kantonale Nachlass- bzw. Schenkungssteuer auslöst. Die der Steuer unterliegenden Vermögenswerte und die Steuerbemessung richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Rechts.
Steuersatz
- Kantonssteuer:
- 5 % für Empfänger des elterlichen Stammes
- 15 % für die übrigen Empfänger
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Gemeindesteuer:
- 5 % für den elterlichen Stamm
- 15 % für die übrigen Begünstigten
Steuerbefreiung
Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind befreit:
- der überlebende Ehegatte
- die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner
- die Nachkommen, die Stief- und Pflegekinder sowie deren Nachkommen
- die nach kantonalem Recht von der Handänderungssteuer befreiten Personen
- der Konkubinatspartner
- die Eltern
Kontakt:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Abteilung Spezialsteuern E-Mail: spezialsteuern@stv.gr.ch / Tel.: +41 81 257 34 28
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuerallianz Flims-Trin | +41 81 928 29 32 | Steueramt@gemeindeflims.ch |