Feuerwehrkommission
Die Kommission erarbeitet die strategischen Rahmenbedingungen, die zur Erfüllung der vom Kanton vorgegebenen Leistungsstandards erforderlich sind.
Die Feuerwehrkommission wird vom Gemeinderat analog den übrigen Gemeindekommissionen gewählt. Ihr gehören an:
Präsident: zuständiges Mitglied des Gemeinderates
Mitglieder:
- Feuerwehrkommandant
- 1 Feuerwehroffizier
- 1 Feuerwehrmann, Stufe Mannschaft
- Fourier
Der Feuerwehrkommission obliegen gemäss Gesetz insbesondere:
- Beantragung des Sollbestandes an den Gemeinderat gemäss Art. 11;
- Ernennung, Beförderung, Versetzung oder Entlassung der Feuerwehroffiziere und Unteroffiziere;
- Vorschläge zuhanden des Gemeinderates für die Wahl des Kommandanten, des Vizekommandanten, des Fouriers und des Materialverwalters;
- Versetzung und Entlassung ungeeigneter Feuerwehrleute;
- Vorschläge für den Erlass und die Änderung des Feuerwehrreglementes;
- Entwurf des Feuerwehrvoranschlages zuhanden Gemeinderat;
- Dringliche Anschaffungen und Reparaturen ausserhalb des Budgets bis Fr. 2'000.-- pro Jahr;
- Überwachung des Vollzuges der im Voranschlag vorgesehenen ordentlichen Anschaffungen;
- Genehmigung des vom Kommandanten aufzustellenden Ausbildungsplanes;
- Disziplinarbussen gemäss Art. 43 bis Fr. 1000.--;
- Behandlung von Einsprachen gegen Entscheide des Feuerwehrkommandanten;
- Behandlung von Ansprüchen für Auslagen aus Einsätzen infolge von vorsätzlichen, grobfahrlässigen sowie rechtswidrigen Handlungen;
- Überwachung der allgemeinen Dienst- und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, Hinweise auf allfällige Mängel und Antrag zur Behebung derselben an den Gemeinderat
- Delegation an Feuerwehrkurse und -anlässe
- Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst gemäss Art. 12
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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