Festwirtschaft - Bewilligungsgesuch
Die Festwirtschaftsbewilligung wird natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitze einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind.
Für die Beantragung der Festwirtschaftsbewilligung muss ein Gesuchsformular eingereicht werden.
Das Gesuch muss vor der Durchführung des Anlasses eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | +41 81 928 29 15 | Gemeinde@gemeindeflims.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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