Feuerwerk - Gesuch Abbrandbewilligung

Abbrandbewilligungen sind bei der im Kanton zuständigen Behörde einzureichen

Gesuche sind schriftlich an die Gebäudeversicherung Graubünden, Ottostrasse 22, 7001 Chur, zu richten. Reichen Sie das Gesuch mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anlass ein.


Gemeindepolizei Flims

Informationen

Datum
29. Juli 2019

Dokumente

Name
Flyer zum Feuerwerksverbot der Gemeinde Flims.pdf (PDF, 2.35 MB) Download 0 Flyer zum Feuerwerksverbot der Gemeinde Flims.pdf
Gesuch Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F4, T2.pdf (PDF, 67.83 kB) Download 1 Gesuch Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F4, T2.pdf

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