Urnenabstimmung vom 13. April 2025

14. März 2025
Am 13. April werden der Flimser Stimmbevölkerung diverse Sachvorlagen zur Abstimmung unterbreitet. Das Abstimmungsmaterial wird allen Stimmberechtigten fristgemäss per Post zugestellt.

Kommunale Vorlagen:

  • Teilrevision Ortsplanung, Teil Beherbergungszone mit Anpassung des Baugesetzes;
  • Genehmigung des Kaufvertrags betr. Waldhausarena (Parz. Nr. 4397) zwischen der Politischen Gemeinde Flims und der Apex-Paval Waldhaus GmbH (Eigentümer Parkhotel) in der Höhe von 4'000'000.00 CHF;
  • Kreditgenehmigung in der Höhe von CHF 1'970'000.00 inkl. MwSt. für den Neubau Bibliothek sowie Erweiterung des Gemeindearchivs und der Teilaufwertung des Platzes vor der Bibliothek;
  • Kreditgenehmigung in der Höhe von CHF 750'000.00 inkl. MwSt. für den Neubau der Mountainbike-Piste «Foppatrail» mit Finanzierung über den Investitionsfonds der FLFM AG.

Kantonale Vorlage:

  • Auf kantonaler Ebene stehen keine Sachvorlagen zur Abstimmung.

Eidgenössische Vorlage:

  • Auf eidgenössischer Ebene stehen keine Sachvorlagen zur Abstimmung.

Alle in der Gemeinde niedergelassenen Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen sind stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr erreicht haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind.

  • Stimmberechtigte können das Stimmrecht nur am ordentlichen Wohnort ausüben.
  • Stellvertretung ist nicht gestattet.
  • Es gilt in jedem Fall zu beachten, dass der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben wird.

Alle in der Gemeinde niedergelassenen Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen sind stimmberechtigt, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr erreicht haben und vom Aktivbürgerrecht nicht ausgeschlossen sind.

  • Stimmberechtigte können das Stimmrecht nur am ordentlichen Wohnort ausüben.
  • Stellvertretung ist nicht gestattet.
  • Es gilt in jedem Fall zu beachten, dass der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben wird.

Das Antwortcouvert kann bis am Abstimmungssonntag um 09.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Schlössli, Flims Dorf, eingeworfen werden.

  • Bei einer brieflichen Stimmabgabe per Post, muss die Sendung bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Die Abstimmungsurne wird zudem wie folgt aufgestellt:

  • Sonntag, 13. April von 9.00 bis 9.30 Uhr, Schlössli (Eingangshalle), Flims Dorf


Gemeindevorstand Flims

Zugehörige Objekte

Name
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